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Neue Allianzen für das Recht auf Bildung

Nitya Bal Vikas Deutschland e. V. stellt 2.000 € für Verbesserungen in staatlichen Schulen bereit


Muzaffarpur - Das Schuljahr in Bihar hat vor fünf Monaten begonnen. Noch immer haben die Kinder keine Schulbücher in den staatlichen Schulen. Noch immer fehlt es also am Grundbedarf für ein erfolgreiches Lernen und Leben.

Systematisch verweigert die Politik all jenen Kindern effektiven Zugang zu Bildung, bei deren Eltern das Portemonnaie vielleicht gerade für die nächste Mahlzeit reicht, gewiss aber nicht für den Besuch einer gut ausgestatteten privaten Schule. Den Kindern der Kleinbauern, der Rikscha-Fahrer, der Müllsammler und anderer Tagelöhner wird ihr Recht auf Bildung tagtäglich in erschreckender Weise vorenthalten. Indien verspielt immenses Potenzial, indem es die Zukunft dieser Kinder durch Ignoranz und Unwillen wegwirft.

1993 hat Indiens höchstes Gericht, der Supreme Court of India, in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass das Recht auf Leben, festgeschrieben in Artikel 21 der indischen Verfassung, zusammen mit anderen Vorschriften der Verfassung jedem Menschen ein Grundrecht auf Bildung gewährt. Anschließend fand das Recht auf kostenlose Bildung sogar Einzug in den Text der Verfassung. Der Right to Education Act konkretisierte als einfaches Gesetz 2009 dieses Grundrecht. Auf dem Papier sieht die Situation für die Kinder der Unterschicht, die häufig aus unteren Kasten kommen oder als sogenannten Dalits („Unberührbare“) sowie indigene Völker außerhalb dieses Systems ganz unten stehen, also gar nicht so schlecht aus.

Doch die Realität ist eine andere. Die Realität ist brutal. Unqualifizierte und unmotivierte Lehrer treffen auf völlig überfüllte Schulklassen, in denen guter Unterricht schlichtweg nicht möglich ist. Die Infrastruktur ist katastrophal, vielen Lehrern fehlt das Know-how. Die Eltern der Kinder sind selbst nie in den Genuss von Bildung gekommen, ihnen fehlt die Lobby und das Wissen, um die Missstände anzuprangern.


Und genau hier setzen Nitya Bal Vikas Deutschland e. V. (NBV) und die Organisation ADITHI aus Patna im Bundesstaat Bihar an. Der seit Mai 2017 tätige Projektmanager Dr. Vishwa Anand arbeitet daran, die strukturellen Ungerechtigkeiten im Bildungssystem anzugreifen und nachhaltige Verbesserungen zu erzielen. Für einige Monate wird er im Moment von unserem 1. Vorsitzenden Martin Haus unterstützt.

„Wir wollen keine Privatschulen für die Armen errichten, die letztendlich von Spenden und Fördergeldern abhängig sind und Parallelstrukturen zu den staatlichen Einrichtungen bilden“, erläutert Haus den Ansatz der beiden Partnerorganisationen.

Stattdessen soll der indische Staat nicht aus seiner rechtlichen Pflicht entlassen werden.

Um dies zu gewährleisten, verfolgen NBV und ADITHI einen breiten Ansatz, mit dem sie gleichzeitig an mehreren Stellschrauben drehen wollen.

Auf einer Ebene planen die Organisationen ein direktes Eingreifen in neun staatlichen Schulen – natürlich nur mit der Genehmigung der entsprechenden staatlichen Stellen. „Die bisherigen Gespräche mit den Entscheidungsträgern vor Ort sind sehr vielversprechend und positiv verlaufen“, berichtet Haus. Für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr sollen die Lehrkräfte in den Schulen trainiert und begleitet werden, damit sie in der Lage sind, hochwertigen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten.

„Damit die Eltern und Schüler in den neun Schulen, in denen wir tätig werden, auch zeitnah Veränderungen spüren, haben wir einen Kleinprojekte-Fonds über 2.000 € aufgesetzt“, erläutert Martin Haus. Dieser Fonds dient dazu, kleinere Projekte und Workshops in den Schulen zu organisieren. Ein Beispiel kann eine kleine Bibliothek sein, die den Schülern und Lehrern Zugang zu Literatur und Lehrmaterialien bietet.

Auf einer weiteren Ebene streben NBV und ADITHI Lobbying und den Aufbau eines progressiven Netzwerks für bessere Bildung an. Bestehende Institutionen, die nicht oder nicht gut funktionieren, sollen verbessert und gestärkt werden. Über Workshops und gemeinsame Treffen soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem Eltern, Lehrer und die zuständigen Behörden diskutieren können. Gleichzeitig sollen vor allem die Eltern auf ihrer Rechte und die Rechte ihrer Kinder aufmerksam gemacht werden.

Gleichzeitig sind Dr. Anand und Martin Haus zurzeit damit beschäftigt, Allianzen mit anderen Nichtregierungsorganisationen wie UNICEF zu schmieden. Die Forderung nach besserer Bildung soll auf eine breite Basis gestellt werden, um ihr mehr Gehör und mehr Gewicht zu verschaffen. Ein weiteres Mittel sind Berichte in den lokalen Medien, die das lange vernachlässigte Thema in den Vordergrund rücken und Druck auf die Politik ausüben.

„Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass wir nicht von irgendwelchen wohltätigen und freiwilligen Aktivitäten des Staates sprechen, sondern von einem Recht der Kinder und ihrer Eltern“, erklärt Benjamin Scholz, 2. Vorsitzender von NBV. „Und der Weg zur Durchsetzung von Rechten führt auch in Indien über die Gerichte.“ Im Zweifel muss der Staat durch die Richter angehalten werden, seinen Pflichten nachzukommen. „Auch von meinem Praktikum bei einem bekannten Menschenrechtsanwalt in Pune weiß ich, dass Indiens Gerichte mitunter sehr fortschrittliche Urteile sprechen.“

Gleichwohl bleibt die Umsetzung dieser Beschlüsse meistens ein Problem. Um die Chancen und Risiken von Klagen im Interesse der Allgemeinheit, sogenannten Public Interest Litigations, zu erörtern und diese im Zweifel auf breite Füße zu stellen, führen NBV und ADITHI Gespräche mit anderen Akteuren in diesem Bereich und Menschenrechtsgruppen.

Ein schwächeres Schwert gegenüber der gerichtlichen Klage stellen Anträge auf der Grundlage des Right to Information Act dar. Dies sind Informationsbegehren, die sich an verschiedene Behörden und staatlichen Stellen richten können.

„Wir haben Anfang September bereits eine Vielzahl solcher Anträge gestellt und warten noch auf die entsprechende Auskunft“, erläutert Martin Haus. Die Organisationen haben nachgehakt, ob die von ihnen ins Auge genommenen Schulen die Anforderung an Infrastruktur und Klassengröße erfüllen und falls nicht, welche Normen des Right to Education Act nicht erfüllt werden. Zudem haben sie nachgefragt, wie viele Kinder in der Gegend nicht in die Schule gehen und ob wie die Lage bei Kindern mit Behinderungen aussieht.

„Diese Informationen stellen einen wichtigen Mosaikstein dar, um weitere Aktionen und Aktivitäten zu planen“, sagt Benjamin Scholz.

In den nächsten Wochen werden NBV und ADITHI neben weiteren Treffen mit verschiedenen Akteuren im Bundesstaat auch Workshops und kleine Projekte in den betroffenen Schulen starten.

Einen Überblick über die geplanten Aktivitäten gibt auch unser Strategiepapier des Monats September.

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